Bürgerhaus Unterschleissheim

Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, Tel. 089/ 310 09-0,
www.unterschleissheim.de und www.forum-unterschleissheim.de

Das Bürgerhaus Unterschleißheim steht für Kultur- und Vereinsveranstaltungen sowie kommunale Veranstaltungen zur Verfügung.

BallhausForum Unterschleissheim

Andreas-Danzer-Weg 1–3, 85716 Unterschleißheim, Tel.  089/999 56 0,
https://events.infinity-munich.de/ballhausforum

Das BallhausForum des INFINITY MUNICH ist eine der größten Eventflächen im Münchener Raum und liegt ideal zwischen dem Flughafen und der Innenstadt. Die multifunktionale Eventlocation bietet ideale Voraussetzungen für die Umsetzung vielfältiger Veranstaltungskonzepte wie Kongresse, Messen, Tagungen, Preisverleihungen, Gala-Abende, Konzerte und Sportveranstaltungen. Im 1.340 m² großen Auditorium mit imposanter Glaskuppel sind die Möglichkeiten nahezu grenzenlos. Der säulenfreie Raum mit einer Höhe von 11,5 m und einer abdunkelbaren Lichtkuppel von 18,5 m bietet Platz für bis zu 2.750 Personen. Zusätzlich stehen über 2.700 m² Ausstellungsfläche, ein über 1.000 m² großes, zweistöckiges Foyer, zwei Konferenzräume, ein Wintergarten, mehrere Künstlergarderoben mit eigenem Bad sowie 1.000 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Das INFINITY Munich bietet 439 Zimmer & Suiten sowie 42 weitere Tagungsräume.

 

Gleis 1 JugendKulturHaus

Hollerner Weg 1, 85716 Unterschleißheim, Tel. 089/310 53 89,
www.gleis-1.org

Das JugendKulturHaus Gleis 1 am Hollerner Weg fördert als einen wichtigen Schwerpunkt Jugendarbeit und ist ein beliebter Veranstaltungsort für Musik, Theater, Kleinkunst, Kabarett und moderne Kunst mit einer angenehmen Atmosphäre.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisiert Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Sie können Ihr Einverständnis jedenfalls auf der Datenschutz-Seite ändern, anderenfalls gilt es für zwölf Monate.